Betreuungsdetails

Unsere aktuellen Betreuungszeiten

Die Kinder werden von Montag bis Freitag in beiden Kindergärten von 8 bis 14 Uhr in ihren Gruppen betreut.

Für berufstätige Eltern wird ab 7 Uhr ein Frühdienst oder bis 16 Uhr ein Spätdienst angeboten.

Zusammen schließen beide Kindergärten für maximal 30 Betreuungstage im Kalenderjahr. In diesem Zeitraum wird keine Notbetreuung angeboten.

Für alle Mitarbeitenden sind im Kalenderjahr verpflichtend ca. 8 Studientage eingeplant. An diesen Tagen haben berufstätige Eltern die Möglichkeit, ihr Kind in der Bedarfsgruppe anzumelden.

Aufnahme von Kindern ohne Förderbedarf

Kinder aus dem Regelbereich werden über das Wolfsburger Onlineportal „Wolles Welt“ von den Angehörigen angemeldet und erhalten einen der 14 verfügbaren Plätze in der Integrationsgruppe. Anders als in den Heilpädagogischen Kleingruppen werden hier die Plätze ausschließlich Wolfsburger Kindern vorbehalten.

Die Eingewöhnung für alle Kinder gestalten wir sehr individuell in Absprache und Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Gruppenteam. Die Ablösung soll sanft geschehen, damit die Kinder Vertrauen entwickeln und sich wohlfühlen.

Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf

Für Kinder mit festgestelltem heilpädagogischen Förderbedarf wird beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf „Eingliederungshilfe“ in den meisten Fällen von den Eltern/Pflegeeltern gestellt. Der Förderbedarf wurde vorher durch ein Sozialpädiatrisches Zentrum oder einem Kinder- und Jugendpsychiater in Form einer gesicherten Diagnose festgestellt. Zusätzlich werden die Kinder im Gesundheitsamt amtsärztlich untersucht. In der anschließenden schriftlichen Stellungnahme wird Art und Umfang der bestehenden oder drohenden Beeinträchtigung beschrieben und die Art der Einrichtung empfohlen. Im Fall des Heilpädagogischen Kindergartens ist es eine teilstationäre Einrichtung.

Bei Bewilligung der Eingliederungshilfe wird das Kind in unserer Einrichtung aufgenommen und erhält einen verfügbaren Platz. Je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung wird einrichtungsintern entschieden, ob das Kind einen der vier Integrationsplätze in der Integrationsgruppe einnimmt oder in eine heilpädagogische Kleingruppe aufgenommen wird.